Allwetterplatz

Benützung des Allwetterplatzes

Der Allwetterplatz kann von Mitgliedern und Nicht-Clubmitgliedern benutzt werden.

Provisorische Mitglieder bezahlen im Aufnahmejahr die Tarife für Nicht-Clubmitglieder.
Die Benützungsvorschriften sind bei der Nutzung des Platzes unbedingt einzuhalten.

Die Kosten für die Benutzung des Platzes sind wie folgt:

Preise für ClubmitgliederPreise für Nicht-Miglieder
EinzelstundenCHF 15.00CHF 20.00
Einzelstunden JuniorenCHF 5.00CHF 10.00
JahrespauschaleCHF 300.00CHF 450.00
Jahrespauschale LehrlingeCHF 175.00CHF 200.00
Jahrespauschale Junioren bis 18 JahreCHF 50.00CHF 150.00

Die Bezahlung der Einzelstunde sowie der Jahrespauschale kann mit Einzahlungsschein erfolgen.

Einzahlungsscheine sind beim Allwetterplatz vorhanden.

Nicht-Clubmitglieder melden sich für die Nutzung des Allwetterplatzes bitte bei Joshua Cattin.

Konto-Nr: 23-51074-5, Reitclub St. Urs Bettlach

Den Einzahlungsschein finden Sie HIER


Platzwart:
Joshua Cattin
Natel 076 466 30 10

Benützungsvorschriften für den Allwetterplatz des RC St. Urs Bettlach

Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der RC St. Urs Bettlach übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Benützer und deren Pferde treffen können. Hunde haben auf dem Allwetterplatz nichts zu suchen.

Bei Wasseransammlungen darf der Platz nicht benützt werden. „Freiheitsdressuren“ sind auf dem Allwetterplatz nicht erlaubt.

Das Longieren auf nur einer Volte ist untersagt. Wer longiert, wechselt regelmässig, spätestens nach drei Runden die Stelle Andernfalls sehen wir uns gezwungen, das Longieren auf dem Allwetterplatz zu verbieten.

Vor Verlassen des Allwetterplatzes sind die Pferdeäpfel sauber wegzuräumen. Der Platz muss wieder geschlossen werden. Das Hindernissmaterial ist Eigentum des RC St. Urs und ist mit Sorgfalt zu behandeln.
Allfällige Schäden sind umgehend dem Platzwart zu melden.

Nach Benützung des Platzes ist die entsprechende Gebühr sofort zu begleichen (Preise siehe separate Liste).

Wenn der ganze Platz reserviert ist, ist die Benutzung durch Einzelpersonen nicht möglich. Über allfällige Reservationen geben die Verantwortlichen Auskünfte.

Bei ungebührlichem Benehmen und mutwilligem Beschädigen des Platzes und/oder des Hindernismaterials, behält sich der RC St. Urs Bettlach das Recht vor, der betreffenden Person das Betreten oder die Benützung des Allwetterplatzes zu verbieten.

Die Benützungsregeln sind strikt einzuhalten.

Reitclub St. Urs Bettlach